Weil Sie auch ohne Arbeit ein Einkommen brauchen

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Grundlage Ihrer wirtschaftlichen Existenz. Aber jeder vierte Erwerbstätige muss seinen Beruf vor Beginn der Altersrente wegen Krankheit oder Unfall aufgeben.

Die ärztlichen Versorgungswerke zahlen in einem solchen Fall meist nur, wenn Sie zu 100 % berufsunfähig sind. Ansonsten gibt es keinen Cent. Der Verlust des gewohnten Lebensstandards ist vorprogrammiert. Eine private Absicherung dagegen leistet in der Regel schon ab einer 50prozentigen Berufsunfähigkeit.

Als Branchenspezialist für die Heilberufe kann UFC Ärzten und Zahnärzten bei der Berufunfähigkeitsversicherung spezielle Rahmenverträge offerieren. Anders als die Kammerversorgung oder herkömmliche private Berufunfähigkeitsversicherungen decken diese exklusiv das Risiko von Infektionen und ein damit einhergehendes Berufsverbot ab. Die von UFC angebotenen Gruppentarife beinhalten zudem keine Verweisbarkeit auf andere Tätigkeiten und verzichten auf eine Umorganisation des Arbeitsplatzes bei praktizierenden Ärzten.

Grundsätzlich reicht die Versicherungs- und Leistungsdauer bei uns bis zum 65. Lebensjahr. Eine Versorgungslücke vor Beginn der Altersrente ist damit ausgeschlossen. Berufsunfähigkeitsversicherungen können sowohl ohne Beitragsrückgewähr als auch kapitalbildend sowie im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes steueroptimiert abgeschlossen werden.

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